Leserbriefe

Parkgebühren pro Auto und nicht pro Stellplatz

Heinz Vogel, Oberboihingen. Zum Artikel „Nürtingen will bei Anwohnerparken keinen Schnellschuss“ vom 7. August.

Nach zehn Jahren und 100 Tagen Kretschmann-Regierung kommt jetzt das Thema aus dem grünen Wahlprogramm „Anwohnerparkgebühren zur Finanzierung des erweiterten ÖPNV“ auf die Kommunen zu. Ziel des Winne-Hermann-Ministeriums ist klar: Finanzierung eines 24/7-ÖPNV bis nach Strohweiler auf Kosten der Auto-besitzenden Bürger unter besonderer Berücksichtigung der SUV-Besitzer. Inkassoinstitut soll die Gemeindeverwaltung sein. Die „bösen Buben“ der Gemeinderat. Hierzu gibt es seit Kurzem eine Delegationsverordnung. Das heißt, die Gemeinden dürfen selbst entscheiden was sie kassieren wollen. Es gibt keine Obergrenze mehr wie bisher mit 30,70 Euro pro Jahr für einen öffentlichen Straßenstellplatz.

Egal was die Kommunen machen, zahlen für den ÖPNV müssen sie auf jeden Fall mehr. Sie dürfen nur selbst entscheiden, ob sie das aus der Portokasse bezahlen oder den Bürger durch Anwohner-Parkgebühren zur Kasse bitten. OB Palmer ist ja in Tübingen mit 30 Euro pro Monat für SUVs vorgeprescht. Aber sein Klimanotstandsrat hat ihn vorerst mal ausgebremst. Vermutlich rumorte es schon in der Stimmbürgerschaft. Nürtingen als Große Kreisstadt kann das selbst regeln und ist am Überlegen. Geld brauchen tut man, Parkplätze sind immer zu wenig (auch dank geplanter 0,5 Stellplätze/Wohnung in der Bahnstadt), Anwohner sollen ihre eigenen Grundstücke nicht für Parkplätze versiegeln und den öffentlichen Rest will man begrünen fürs Stadtklima oder beheizte Radwege anlegen.

Kein Schnellschuss heißt ja: Es wird teuer, aber nicht gleich. Das regelt dann vielleicht auch die neu geschaffene und vom Land subventionierte Stelle für Fair Trade und Gambia-Klimarettung zusammen mit der Seegrasspinnerei und der HfWU. Die kleinen verkehrspolitisch unselbstständigen Kommunen müssen sich laut der Delegationsverordnung bezüglich Anwohnerparkgebühren mit der Unteren Straßenbaubehörde im Landratsamt kurzschließen. Interessant ist, dass nach Berechnungsmethode der Delegationsverordnung Parkgebühren verlangt werden dürfen pro Auto und nicht pro Stellplatz. Das heißt man zahlt, hat aber keinen zugewiesenen Stellplatz, sondern der kann zweimal oder dreimal vergeben sein, was laut Minister Hermann den unbestreitbaren Vorteil hätte, dass es dann nicht so teuer würde. Da kommt Freude auf.

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