Landkreis Esslingen

Polizei will bei Fasnetsveranstaltungen im Kreis Esslingen Präsenz zeigen

Sie fünfte Jahreszeit strebt ihrem Höhepunkt entgegen. Die Polizei gibt Tipps. Foto: stgrafix/Adobe Stock

LANDKREIS ESSLINGEN. Der Höhepunkt der diesjährigen Fasnetssaison steht wieder bevor. Das ist auch für die Polizei der Anlass für einige Tipps: Schließlich erhöhe sich mit steigender Trunkenheit auch die Gefahr, Opfer einer Straftat zu werden oder sich selbst zu einer solchen hinreißen zu lassen. So sollten Autofahrer am besten den Finger von Alkohol und Drogen lassen. Die Polizei verweist darauf, dass bereits ab 0,3 Promille Alkohol im Blut Autofahrer mit dem Gesetz in Konflikt kommen und ihren Führerschein verlieren können. Für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit und junge Fahrer unter 21 Jahren gelte ohnehin ohne Wenn und Aber die Null-Promille-Grenze.

Ein genaues Augenmerk soll laut Polizei auf Kinder und Jugendliche gelegt werden. „Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren haben ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder -beauftragten auf Faschingsbällen nichts verloren. Für sie ist auch jeglicher Alkohol tabu“, heißt es dazu in der Pressemitteilung. Zwischen 16 und 18 Jahren darf zwar Sekt, Wein oder Bier getrunken werden, der Ausschank sowie das Spendieren von Schnaps und anderen branntweinhaltigen Getränken – auch Mix-Getränken und Alkopops – sind aber nur an Volljährige erlaubt.

Bei mutmaßlichen K.-o.-Tropfen schnell zum Arzt

Insbesondere Frauen hätten Angst, Opfer von K.-o.-Tropfen zu werden, deren Symptome zunächst denen von übermäßigem Alkoholkonsum gleichen. Die Substanz ist laut Polizei im Blut nur fünf bis acht Stunden, im Urin maximal zwölf Stunden nachweisbar. Daher sei es sehr wichtig, bei einem begründeten Verdacht so schnell wie möglich Blut und Urin ärztlich untersuchen zu lassen. Die Polizei empfiehlt vorsorglich, bei Feiern Getränke nie unbeaufsichtigt zu lassen und insbesondere von unbekannten Spendern oder flüchtigen Bekanntschaften keine offenen Getränke anzunehmen. Generell wird die Polizei wie schon in den vergangenen Jahren bei größeren Veranstaltungen und Umzügen erhöhte Präsenz zeigen und auch vermehrt Kontrollen vornehmen. Im Blick haben die Polizeibeamten dabei speziell auch, dass das Führen von Waffen und jeglicher Art von Messern bei Veranstaltungen verboten ist. Dies gelte uneingeschränkt, nicht nur in Festhallen, sondern beispielsweise auch bei Umzügen. Die Einsatzkräfte agierten sowohl offen und durch ihre Warnwesten mit der Aufschrift Polizei gut erkennbar als auch in Zivil. Zudem könnten im Bedarfsfall auch Drohnen zum Einsatz kommen. Nicht nur die Themen Alkohol oder Drogen stünden im Fokus der Polizei, auch mögliche sexuelle Übergriffe, die allgemeine Kriminalität und die abstrakte Terrorgefahr haben die Polizeibeamtinnen und -beamten im Visier. Dabei stehe man in intensivem Kontakt mit Kommunen und Veranstaltern und haben bei entsprechenden Veranstaltungen das Publikum im Blick. Man könne aber nicht überall sein. Der Appell an die Bevölkerung sei daher: Wem irgendetwas oder irgendjemand verdächtig vorkommt oder wenn einem jemand unangemessen zu nahe kommt oder sich gar Straftaten ereignen, sollte unbedingt die 110 gewählt werden.

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