Nürtingen
Warum gibt es eigentlich eine Fünf-Prozent-Hürde?
Auch bei der Landtagswahl 2026 gilt: Wenn eine Fraktion nicht mindestens fünf Prozent der abgegebenen Stimmen erhält, ist sie draußen. Doch warum ist das so?
NÜRTINGEN. Damit eine Partei Sitze im Parlament bekommt, muss sie mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen bekommen. Wenn zum Beispiel drei Prozent der Stimmen für eine Partei stimmen, dann bekommt die Partei keine Sitze, obwohl drei Prozent der Wähler beispielsweise im Deutschen Bundestag 19 Sitzen entsprechen würden. Diese sogenannte Sperrklausel gilt auch für die Landtagswahl 2026.
Eine Ausnahme bilden die nationalen Minderheiten in Deutschland, zum Beispiel der Südschleswigsche Wählerverband (SSW), der die dänische Minderheit in Schleswig-Holstein vertritt. Die Partei ist bei den Wahlen von der Fünf-Prozent-Hürde befreit. Von 2012 bis 2017 bildete der SSW mit SPD und Grünen die sogenannte Küstenkoalition und übernahm dabei auch erstmals ein Ministeramt.
Doch warum gibt es diese Hürde?
Die Sperrklausel wurde bei der Gründung der Bundesrepublik im Jahre 1952 im Grundgesetz als Fünf-Prozent-Hürde verankert. Der geschichtliche Hintergrund dafür waren die Erfahrungen aus der Weimarer Republik (1918 bis 1933). Zu der Zeit gab es keine Sperrklausel und dies hatte zur Folge, dass Splitterparteien Einzug ins Parlament hielten, die dann mit vielleicht nur einem Abgeordneten repräsentiert wurden. Das führte zu Schwierigkeiten mit der Regierungsbildung. Schließlich ermöglichte diese Uneinigkeit im Parlament der NSDAP den Aufstieg, da es keine stabilen Koalitionen gab. Nach dem Zweiten Weltkrieg hatten die Mütter und Väter des Grundgesetzes beschlossen, dass stabile, regierungsfähige Mehrheiten gefördert werden sollten. Durch die Sperrklausel werden Kleinstparteien im Parlament vermieden und die Parteien können einfacher miteinander verhandeln.
Auch in anderen europäischen Ländern gibt es Sperrklauseln. In der Türkei liegt die Hürde zum Beispiel bei zehn Prozent, in den Niederlanden hingegen nur bei 0,67 Prozent.
So eng war es nie wie beim BSW
Manchmal kommt es vor, dass Parteien sehr nah an der Fünf-Prozent-Hürde liegen. Beispielsweise bei den Landtagswahlen von Baden-Württemberg im Jahr 2011. Damals hat die FDP es nur ganz knapp mit 5,3 Prozent der Stimmen geschafft, in den Landtag einzuziehen. Bei der Bundestagswahl 2025 hat die Partei Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) nur 4,981 Prozent der Zweitstimmen erhalten und damit den Eintritt in den Bundestag denkbar knapp verfehlt. 9500 Stimmen haben am Ende gefehlt.
Aich | 23.02.2026 - 19:30
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