NTZ+ Landkreis Esslingen

Neue Bundes-Verordnung: Strengere Grenzwerte für Bioabfall gelten ab Mai

Ab 1. Mai gelten strengere Grenzwerte vor allem für Fehlwürfe von Plastikmüll. Was darf in die Braune Tonne und was nicht? Die Abfallwirtschaft des Kreises Esslingen informiert.

Was in die braune Biotonne und was in die schwarze Restmülltonne gehört, darüber informiert der Abfallwirtschaftsbetrieb des Kreises Esslingen jetzt vor allem mit Blick auf die neue Bioabfallverordnung. Foto: NZ-Archiv

LANDKREIS ESSLINGEN. Ab 1. Mai tritt die neue Bioabfallverordnung des Bundes in Kraft. Diese sieht vor allem geringere Grenzwerte für Fehlwürfe bei der Sammlung vor. In der Biotonne darf höchstens ein Prozent Plastik enthalten sein, insgesamt nicht mehr als drei Prozent an Fremdstoffen. Der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) des Landkreises Esslingen bestätigt auf ...

NTZ+

Alle Angebote in der Übersicht:
Angebote vergleichen

Sie sind bereits Abonnent?
Hier einloggen

Zur Startseite