Nürtingen
Landtagswahl erklärt: Wer darf wählen?
Erstmals in der Geschichte Baden-Württembergs sind 16-Jährige wahlberechtigt. Und wer ist wählbar?
NÜRTINGEN. Landtagswahlen bezeichnen die Wahl des Parlaments in einem Bundesland. Jedes Bundesland orientiert sich dabei an den Bundestagswahlen, doch es gibt kleine Abweichungen, wer wählen und wer gewählt werden darf.
Das Recht, wählen zu dürfen, heißt auch aktives Wahlrecht. Wer dieses Recht besitzt, ist wahlberechtigt und darf sich somit durch Stimmabgabe an der Sitzverteilung im Parlament beteiligen.
Das Recht, sich als Kandidat aufstellen zu lassen und gewählt werden zu dürfen, bezeichnet man als passives Wahlrecht. Man ist in diesem Fall wählbar, und man hat die Möglichkeit, die Wähler und ihre Wünsche im Parlament zu repräsentieren.
650.000 Menschen wählen 2025 erstmals
In dem Bundesland Baden-Württemberg muss man mehrere Voraussetzungen erfüllen, um wahlberechtigt zu sein. Man muss im Sinne des Grundgesetzes deutsch sein. Das heißt, einen deutschen Pass besitzen. Bei mehrfacher Staatsangehörigkeit ist man ebenso wahlberechtigt. Man darf auch nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen worden sein. Dies erfolgt, wenn man eine Straftat begeht und das Gericht entscheidet, das aktive und damit auch das passive Wahlrecht für zwei bis fünf Jahre für die jeweilige Person zu entziehen. Eine Straftat, die einen Ausschluss vom Wahlrecht zur Folge hat, ist beispielsweise eine Abgeordnetenbestechung.
Bei der Landtagswahl müssen Wähler eine bestimmte Altersgrenze erreichen. In Baden-Württemberg gilt am 8. März erstmals ein reformiertes Wahlrecht mit einem Wahlalter ab 16 Jahren. So können rund 650.000 Menschen zum ersten Mal ihre Stimme abgeben und damit ist die Anzahl an Wahlberechtigten (acht Millionen), so hoch wie noch nie. So steht es auf der Internetseite der Bundeszentrale für politische Bildung.
Neuer Wahlmodus: zwei Stimmen statt einer
Die letzte Voraussetzung für das aktive Wahlrecht ist, dass man seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg hat.
Im Weiteren hat der Landtag neu eingeführt, dass jeder Wähler künftig zwei Stimmen bekommt statt nur einer.
Wählbar ist man, wenn man auch wahlberechtigt ist. Zudem muss man mindestens 18 Jahre alt sein. Dies liegt daran, dass man als potenzieller zukünftiger Abgeordneter mehr Verantwortung trägt. Natürlich muss man auch eine Partei finden, die einen kandidieren lässt.
Nürtingen | 24.02.2026 - 20:00
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