WENDLINGEN. Die Motivation, sich für das Thema „Erben“ zu interessieren, kann ganz unterschiedlich sein. Da gibt es einmal diejenigen, die etwas zu vererben haben und sich Gedanken machen, wie ihr Vermögen nach dem Tod verteilt werden soll. Es stellt sich die Frage, ob ein Testament oder ein Erbvertrag angebracht ist, um den letzten Willen zu verwirklichen, wie eine Verfügung von Todes wegen ausgestaltet werden kann und welche Formvorschriften zu beachten sind.
Dann gibt es diejenigen, die geerbt haben oder demnächst erben werden. Die möchten wissen, was auf sie zukommt. Wer wird gesetzlicher Erbe, wenn keine Verfügung von Todes wegen vorliegt? Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus einer Erbschaft, und wie wird der Nachlass verwaltet und aufgeteilt? Schließlich gibt es die Angehörigen, die nicht als Erben eingesetzt wurden. Diese möchten wahrscheinlich wissen, ob sie dennoch erben können und in welcher Höhe. Diese und viele andere Fragen werden hier behandelt.
Der Vortrag am Dienstag 17. Oktober, 15 Uhr, wendet sich an alle, die vererben wollen, geerbt haben oder erben werden und Grundsätzliches zu ihren Rechten und Pflichten erfahren wollen. Er findet im Kleinen Saal im Treffpunkt Stadtmitte statt. Die Referenten sind die Rechtsanwälte Horst W. Bantel und Gernot Greiner aus Wendlingen.