WENDLINGEN. Der Gemeinderat von Wendlingen hat vor Kurzem seine Hauptsatzung einstimmig neu gefasst. Die einzige Änderung betrifft die Durchführung von Sitzungen der Gremien ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum. Dafür wurde der Paragraf 16 neu in der Satzung aufgenommen.
Voraussetzung für Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungssaal ist jedoch, dass ...