WENDLINGEN. Einstimmig war der Beschluss des Gemeinderats in der jüngsten Sitzung über die Vermietung städtischer Räume vor Wahlen.
Ab dem Tag, an dem über die Zulassung der Wahlvorschläge entschieden ist, werden demnach städtische Räume für maximal zwei Veranstaltungen an politische Parteien oder sonstige Wählervereinigungen vermietet. Dies gelte auch für politische Veranstaltungen anderer ...