KÖNGEN (pm). In Baden-Württemberg werden die Grundbücher bisher nicht von den Amtsgerichten, sondern in Baden von kommunalen oder staatlichen Grundbuchämtern und in Württemberg von den Bezirksnotariaten geführt. Grundbuchbeamte sind die staatlichen Notare und Notarvertreter, teilweise auch Rechtspfleger. Die Mitarbeiter sind je nach Organisationsform Justiz- oder Gemeindebeschäftigte.
Im Zuge der ...