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Das böse Ende einer guten Absicht

Angestellter wurde wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr verurteilt

WENDLINGEN (itt). Wenn Alkohol ins Spiel kommt, kann sich selbst die beste Absicht in ihr Gegenteil verkehren. Diese bittere Erfahrung musste ein Angestellter aus Wendlingen machen. Der 36-Jährige hatte einem Ausländer, der in derselben Firma wie er arbeitete, beim Erwerb des Führerscheins geholfen. Der Kollege aus einem osteuropäischen Land, dem die deutsche Sprache noch zu schaffen machte, ...

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