Die Ausgangssperre für nicht gegen Corona immunisierte Personen und FFP2-Maskenpflicht seien nur schwierig zu überprüfen, erläutert der Pressesprecher der Stadt. Schuld seien die vielen Ausnahmen und Personalgründe bei den zuständigen Behörden.
Seit Anfang der Woche gilt auch in Nürtingen erneut eine Ausgangssperre für nicht immunisierte Personen. Wer nicht geimpft oder genesen ist, darf sich nachts nur aus triftigen Gründen in der Öffentlichkeit aufhalten. Foto: Symbolbild, NZ-Archiv
NÜRTINGEN. Seit Anfang der Woche gilt im Landkreis Esslingen und damit auch in Nürtingen erneut eine Ausgangssperre für nicht immunisierte Personen. Wer nicht geimpft oder genesen ist, darf sich zwischen 21 und 5 Uhr nur aus triftigen Gründen in der Öffentlichkeit aufhalten. Außerdem gilt seit dem 12. Januar landesweit eine FFP2-Maskenpflicht für Erwachsene in Innenräumen. Aber werden Verstöße gegen diese Auflagen überhaupt überprüft?
Auch im Kreis Esslingen wurden zahlreiche Menschen mit gefälschten Impfausweisen erwischt. Am Nürtinger Amtsgericht stehen viele dieser Fälle auf der Tagesordnung. Doch nur selten kommt es zu einer Verhandlung.
NÜRTINGEN. Seit Monaten finden sich auf der Tagesordnung des…