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3-G-Regel für Besucher im Landratsamt

Alle Dienststellen der Landkreisverwaltung sind für den Publikumsverkehr geöffnet. Ab Mittwoch, 1. Dezember, gilt für Besucherinnen und Besucher sämtlicher Dienststellen die 3-G-Regel (geimpft, genesen, getestet). Die Zertifikate und Nachweise werden vor Einlass kontrolliert. Als Testnachweis wird ein Schnelltest akzeptiert. Besucher sollten einen Termin vereinbaren. An den Terminen sollten möglichst maximal nur zwei Personen teilnehmen. In sämtlichen Dienststellen des Landratsamtes gelten grundsätzlich die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln. Es ist erforderlich, bei Besuchen eine FFP2- oder eine medizinische Maske zu tragen. Besucher mit coronatypischen Krankheitssymptomen sollten von einem Besuch absehen. la

Weitere Informationen zu den Themen Testen, Impfen und aktuelle Regelungen gibt es auf der Homepage unter www.landkreis-esslingen.de.

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