Der Erst- und der Zweitplatzierte der Baden-Württemberg-Oberliga der Frauen (BWOL) steigen in die Dritte Liga auf. Sofern die Ordnungen einen Aufstieg in die Dritte Liga ausschließen oder eine aufstiegsberechtigte Mannschaft verzichtet, kann lediglich der Drittplatzierte ein Aufstiegsrecht für sich in Anspruch nehmen. Nimmt ein Erst- oder Zweitplatzierter sein Aufstiegsrecht nicht wahr, so gilt er als Absteiger in eine Spielklasse seines Landesverbandes und kann in der folgenden Runde nicht in die BWOL aufsteigen. Aus der Baden-Württemberg-Oberliga steigen maximal sechs Mannschaften ab. red
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