Fußball-Kreisliga A 1: Verbandsgericht verwirft die Berufung
Der Württembergische Fußballverband (WFV) hat unter die unschönen Vorkommnisse, die sich nach dem Spiel zwischen dem TSV Wolfschlugen und dem TV Hochdorf Anfang November abgespielt haben (wir berichteten), mit der Urteilsbegründung einen Schlussstrich gezogen und das Sportgerichtsverfahren rechtzeitig vor dem Rückrundenduell beider Teams am kommenden Sonntag endgültig abgeschlossen.
Das WFV-Verbandsgericht hat die Berufung des TSV Wolfschlugen gegen das erstinstanzliche Urteil des Sportgerichts Neckar-Fils zwar für zulässig erklärt, aber nur in Bezug auf die Höhe der verhängten Strafen. Ansonsten wurde die Berufung zurückgewiesen und das Urteil der Neckar-Fils-Kammer bestätigt.
Das Verbandsgericht hat sich in zwei mündlichen Verhandlungen am 15. und 29. März selbst ein Bild zur Klärung des Falles gemacht und insbesondere die damaligen wirtschaftlichen Verhältnisse des Platzordners René Lamböck berücksichtigt. Die Strafe wurde von 800 auf 400 Euro reduziert. Auch die Strafe von Wolfschlugens Abteilungsleiter Frank Schneider wurde von 500 auf 250 Euro halbiert.
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