Die am Montag in Kraft getretene Corona-Verordnung geht auch im Sport einher mit einer Ausweitung des 3G-Prinzips. Für den Sport im Freien ist jedoch kein 3G-Nachweis erforderlich, erläutert der Württembergische Fußballverband (WFV) in einer Pressemitteilung. Was die Nutzung von Kabinen anbelangt, sei der Sachverhalt noch nicht endgültig geklärt. Es sei aber damit zu rechnen, dass der Zutritt zur ...