Wernau

Unfall auf B 10 bei Wernau: Fahrer ignorieren Sperrung

WERNAU. Nach einem Verkehrsunfall am späten Dienstagabend auf der B 10 haben zwei Autofahrer und eine Fahrerin die polizeiliche Sperrung nicht beachtet und sehen nun entsprechenden Anzeigen entgegen. Ein 29-Jähriger überholte kurz vor 22.30 Uhr mit seinem Seat Leon in Richtung Göppingen mehrere in die gleiche Richtung fahrende Fahrzeuge. Auf der Brücke nach der Überleitung zur B 313 übersah er offenbar die bereits zuvor angekündigte, baustellenbedingte Sperrung der linken Fahrspur und prallte mit der linken Fahrzeugseite des Seat gegen die rechte Seite eines Verkehrssicherungsanhängers. Der Seat drehte sich, prallte gegen die rechte Leitplanke und kam dort zum Stehen. Der nach ersten Erkenntnissen unverletzt gebliebene 29-Jährige wurde vorsorglich ins Krankenhaus gebracht. Sowohl der Seat als auch der Verkehrssicherungsanhänger mussten abgeschleppt werden. Der Sachschaden beläuft sich auf rund 30 000 Euro. Im Zuge der Unfallaufnahme musste die Fahrbahn in Richtung Göppingen bis kurz nach 0.30 Uhr voll gesperrt und der Verkehr auf die B 313 abgeleitet werden. In dieser Zeit fuhr ein 43 Jahre alter VW-Fahrer durch die von den Einsatzkräften unter anderem mit einem Streifenwagen, Leuchten und Pylonen eingerichtete Sperrung hindurch. Er wurde nach wenigen Metern kontrolliert. Auch eine 32-jährige BMW-Fahrerin war durch die Absperrung hindurchgefahren. Kurz vor der Unfallstelle erkannte sie offenbar, dass die Fahrbahn blockiert war, worauf sie mit ihrem Wagen wendete und wieder in Richtung der Sperrung fuhr. Dort wurde sie von den Beamten einer Kontrolle unterzogen. Auch ein 34 Jahre alter Mazda-Fahrer wurde von den Beamten gestoppt. Dieser war zunächst der Ableitung in Richtung B 313 gefolgt, dann aber mit seinem Wagen mehrere Meter rückwärts gefahren. Anschließend missachtete er ebenfalls die Sperrung in Richtung Göppingen. Zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer war es in keinem der Fälle gekommen. Alle drei werden bei der Bußgeldstelle entsprechend zur Anzeige gebracht. Die 32-Jährige und der 34-Jährige müssen aufgrund des Rückwärtsfahrens bzw. Wendens mit einem Bußgeld in Höhe von 200 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. lp

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