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Was das Verkehrsschild zu bedeuten hat

Um die Sicherheit von Fahrrad- und Motorradfahrenden zu erhöhen, ist in Kirchheim in der Schöllkopfstraße erstmals das im Rahmen der Straßenverkehrsordnungs-Novelle eingeführte Verkehrszeichen „Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen“ im Einsatz. Foto: Stadtverwaltung Kirchheim unter Teck

KIRCHHEIM. Um die Sicherheit von Fahrrad- und Motorradfahrenden zu erhöhen, ist in Kirchheim erstmals das Verkehrszeichen „Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen“ im Einsatz. Aktuell ist das Schild im Rahmen der noch bis Anfang Juli dauernden Tiefbauarbeiten in der Schöllkopfstraße aufgestellt.

Das Verkehrszeichen wurde im Frühjahr 2020 mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) neu im Verkehrszeichenkatalog eingeführt. „In seinem Geltungsbereich dürfen einspurige Fahrzeuge wie Fahrräder und Motorräder nicht mehr von mehrspurigen Fahrzeugen wie Pkw und Lastwagen überholt werden.

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