Neuffen

Der Hohenneuffen darf wieder leuchten

Weil eine Energiespar-Verordnung der Bundesregierung auslief, kann die Stadt Neuffen die Festungsruine wieder anstrahlen.

Foto: NZ-Archiv/Ralf Just

NEUFFEN. Die Stadt Neuffen dreht dem Hohenneuffen das Licht wieder an. Mehrere Monate stand das Wahrzeichen der Tälesstadt im Dunkeln, weil die Verwaltung zum Energiesparen aufgerufen war.

Zum 15. April ist nun die Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung der Bundesregierung ausgelaufen. In ihr war geregelt, dass unter anderem die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern verboten war. Mit der Verordnung aus dem Herbst des vergangenen Jahres wollte die Bundesregierung mit Blick auf den Winter Energie sparen.

Neuffens Bürgermeister Matthias Bäcker macht keinen Hehl daraus, dass er rückblickend nicht viel von dem Werk hält: „So sperrig der Name der Verordnung ist, so daneben waren auch einige Inhalte.“

Obwohl das Land Baden-Württemberg Eigentümer der historischen Festungsruine ist, beteiligt es sich finanziell nicht an den Kosten der Beleuchtung. Diese übernehmen die Neuffener Stadtwerke. „Und damit letztendlich die Stadt Neuffen als Eigentümer der Stadtwerke“, schreibt Bäcker.

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