LANDKREIS REUTLINGEN. Im Landkreis Reutlingen besteht aufgrund der anhaltenden Trockenheit in Verbindung mit den ungewöhnlich hohen Temperaturen derzeit und auf absehbare Zeit eine hohe Waldbrandgefahr. Gefahr geht vor allem von lichten Bereichen entlang von Straßen und Wegen sowie an Grillstellen und Waldparkplätzen aus. Daher ist das Hantieren mit offenem Feuer und Licht sowie jegliches Feuerentzünden im Wald und dessen Gefährdungsbereich im Abstand von 100 Metern ab Freitag, 23. Juni, bis auf Weiteres nicht erlaubt. Das Verbot gilt auch für sämtliche Feuer- und Grillstellen in den oben genannten Gefährdungsbereichen. Dies gilt auch ohne Kennzeichnung der einzelnen Feuerstellen.
Das Kreisforstamt hofft, dass so Waldbrände im Landkreis verhindert werden können. In diesem Zusammenhang weisen die Förster darauf hin, dass offenes Feuer und Rauchen im Wald grundsätzlich vom 1. März bis zum 31. Oktober verboten ist. Das Kreisforstamt wird die Situation wöchentlich prüfen und die Sperrung der Feuer- und Grillstellen aufheben, sobald sich die Gefahr von Waldbränden reduziert hat.
Der vollständige Wortlaut der Allgemeinverfügung kann unter www.kreis-reutlingen.de/Bekanntmachungen nachgelesen werden.
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