Franz Fischer, Owen. Zum Artikel „Mehr Arbeitslose ziehen vor das Sozialgericht“ vom 9. März. Es ist schon richtig, dass für das Klagen vor dem Sozialgericht kein Anwalt notwendig ist, und es fallen hier beim Sozialgericht keine Gerichtskosten an, dieses ist ja im Sozialgerichtsgesetz festgeschrieben. Nur wer eine Klage vor dem Sozialgericht führt und diese Klage begründen muss, wird um einen ...