Region
Schusswaffen nicht korrekt aufbewahrt
Ruheständler im Besitz zweier Waffen vor Gericht – Ausschluss der Öffentlichkeit verlangt
NÜRTINGEN. Seit dem Winnender Amoklauf, der in Wendlingen seinen blutigen Endpunkt fand, wird das zugängliche Aufbewahren von Waffen von niemandem mehr als Kavaliersdelikt betrachtet. Das zeigte eine Verhandlung am Nürtinger Amtsgericht. Einem Ruheständler aus einer Kreisgemeinde wurde „unzureichende Aufbewahrung von Schusswaffen“ vorgeworfen. Sie hätten, etwa bei einem Einbruch, in falsche Hände ...