NTZ+ Logo Region

Schusswaffen nicht korrekt aufbewahrt

Ruheständler im Besitz zweier Waffen vor Gericht – Ausschluss der Öffentlichkeit verlangt

NÜRTINGEN. Seit dem Winnender Amoklauf, der in Wendlingen seinen blutigen Endpunkt fand, wird das zugängliche Aufbewahren von Waffen von niemandem mehr als Kavaliersdelikt betrachtet. Das zeigte eine Verhandlung am Nürtinger Amtsgericht. Einem Ruheständler aus einer Kreisgemeinde wurde „unzureichende Aufbewahrung von Schusswaffen“ vorgeworfen. Sie hätten, etwa bei einem Einbruch, in falsche Hände ...

NTZ+ Logo

Alle Angebote in der Übersicht:
Angebote vergleichen

Sie sind bereits Abonnent?
Hier einloggen

Zur Startseite