(pm) Nach dem Gesetz darf die Mietkaution, die Mieter und Vermieter beim Abschluss des Mietvertrages vereinbaren können, höchstens drei Monatsmieten betragen. Dabei zählen nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes Esslingen-Göppingen nur die reinen Netto- oder Grundmieten mit, nicht aber die Betriebskostenvorauszahlungen oder -pauschalen.
Die Obergrenze von drei Monatsmieten gilt unabhängig von ...