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Kompost darf nicht am Waldrand entsorgt werden

Forstamt will Lebensräume schützen – Bußgeld droht

(pm) Im Herbst stutzen viele Gartenbesitzer noch einmal die Hecken ihrer Grundstücke. In der Folge stellen die Förster im Landkreis regelmäßig fest, dass der Heckengrünschnitt nicht selten kurzerhand am Waldrand entsorgt wird. Die Waldträufe gleichen dann eher Komposthaufen als wertvollen Lebensräumen.

Das Forstamt möchte Gartenbesitzer dafür sensibilisieren, dass Waldränder kostbare Lebensräume ...

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