AICHTAL (sz). Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung hat die Gemeinde zum Abschluss eines jeden Haushaltsjahres durch die Aufstellung der Jahresrechnung Rechenschaft darüber abzulegen, inwieweit die Haushaltssatzung einschließlich des Haushaltsplans von der Verwaltung eingehalten wurde. Diese Jahresrechnung muss sodann vom Gemeinderat festgestellt werden.
Beide Jahresrechnungen der Gemeinde ...