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Grundsteuer zurück

(pm) Eigentümer von Wohnungen, Häusern und Gewerberäumen können sich bei Leerstand oder ausbleibenden Mietzahlungen einen Teil der für 2010 gezahlten Grundsteuer zurückholen, darauf weist der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg hin.

Ist die im Jahr 2010 erzielte Jahresrohmiete geringer als die Hälfte der ortsüblich erzielbaren Jahresrohmiete bei vergleichbaren Objekten, würden 25 Prozent der ...

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