(pm) Eigentümer von Wohnungen, Häusern und Gewerberäumen können sich bei Leerstand oder ausbleibenden Mietzahlungen einen Teil der für 2010 gezahlten Grundsteuer zurückholen, darauf weist der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg hin.
Ist die im Jahr 2010 erzielte Jahresrohmiete geringer als die Hälfte der ortsüblich erzielbaren Jahresrohmiete bei vergleichbaren Objekten, würden 25 Prozent der ...