(pm) Das Land Baden-Württemberg hat ein Förderprogramm für den Baumschnitt von Streuobst aufgelegt. Vereine, Städte und Gemeinden, Aufpreisinitiativen oder sonstige Zusammenschlüssen können noch bis zum 15. Mai dieses Jahres einen entsprechenden Förderantrag für ihre Baumschnittmaßnahmen im Bereich Streuobst beim für den Landkreis Esslingen zuständigen Regierungspräsidium Stuttgart einreichen.
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