ALTDORF (käl). Nach derzeitiger Rechtslage sind die Kommunen in Baden-Württemberg verpflichtet, bis spätestens 1. Januar 2020 vom bisherigen Buchführungsstil der Kameralistik auf die Doppik umzustellen. Künftig steht nicht mehr der Geldfluss (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) im Vordergrund. Der Haushaltsausgleich muss vielmehr auf Basis des Ressourcenverbrauchs (Aufwendungen und Ertrag) erreicht werden.
Unter Berücksichtigung des Leitgedankens der intergenerativen Gerechtigkeit kann so transparent abgebildet werden, welche Leistungen und Belastungen der jetzigen beziehungsweise zukünftigen ...
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