Vergangene Woche erklärte das Bundesverfassungsgericht das Betreuungsgeld für verfassungswidrig. Nach Auffassung des Gerichts sind nun die Länder für diese Leistung zuständig und nicht mehr der Bund. Der Nürtinger Bundestagsabgeordnete Rainer Arnold (SPD) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
(pm) „Ich freue mich, dass damit endlich der Weg frei für eine zukunftsorientierte ...