NTZ+ Nürtingen
Kein Eiskratzen bei laufendem Motor
Unnötige Lärm- und Abgasbelästigung kann laut Straßenverkehrsordnung mit einem Bußgeld belegt werden
Der Winter hat die Region fest im Griff. Wenig Freude an den frostigen Temperaturen haben Autofahrer, die ihr Fahrzeug im Freien parken und morgens erst Eis kratzen müssen, bevor sie starten können. Um die Scheiben schneller vom Eis zu befreien, lassen einige Zeitgenossen auch mal den Motor laufen. Das allerdings ist laut Straßenverkehrsordnung verboten.
Viele Autofahrer besitzen keine eigene ...