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Gebühr verändert

NÜRTINGEN (nt). Aufgrund eines Beschlusses des Verwaltungsgerichtshofs vom 11. März sind die Kommunen in Baden-Württemberg verpflichtet, die Abwassergebühr getrennt nach Schmutzwasser- und Niederschlagswasseraufkommen zu erheben. Um auch in Nürtingen dieser neuen Rechtsprechung gerecht zu werden, wurden in den vergangenen Monaten die Grundlagen für die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr ...

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