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Untermiete: Vermieter muss zustimmen

(pm) Will der Mieter seine Wohnung untervermieten, geht das nur mit Zustimmung des Vermieters. Darauf weist der Deutsche Mieterbund Esslingen-Göppingen hin. Soll die Wohnung insgesamt untervermietet werden, sei der Vermieter bei seiner Entscheidung, ob er zustimmt oder nicht, völlig frei. Lehnt er ab, habe der Mieter ein Sonderkündigungsrecht. Er könne den Mietvertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das könne insbesondere für Mieter interessant sein, die einen Zeitmietvertrag abgeschlossen haben oder einen unbefristeten Mietvertrag mit einem mehrjährigen Kündigungsausschluss, so ...

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