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Schätzung Heizkosten

(pm) Heizkosten in Mehrfamilienhäusern müssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden, darauf weist der Deutsche Mieterbund Esslingen-Göppingen hin. Das bestimme die Heizkostenverordnung. Deshalb seien alle Zimmer und Heizkörper mit Erfassungssystemen ausgerüstet, die einmal im Jahr abgelesen werden müssten und so Grundlage für die Verbrauchsabrechnung seien.

Was aber, wenn der Verbrauch, zum Beispiel wegen eines Geräteausfalls, nicht abgelesen werden kann? In solchen Ausnahmefällen dürfe der Energieverbrauch des Mieters geschätzt werden, so der Mieterbund. Geschätzt werden dürfe auch, wenn ...

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