NTZ+ Logo Wirtschaft

Poolarbeitsplatz

(red) Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil vom 26. Februar die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer eines Steuerpflichtigen bis zu einem Betrag von 1250 Euro anerkannt, da der Poolarbeitsplatz an der Dienststelle dem Steuerpflichtigen nicht in dem zur Verrichtung seiner gesamten Innendienstarbeiten erforderlichen Umfang zur Verfügung stand. Dies teilt der Leiter der örtlichen Beratungsstelle ...

NTZ+ Logo

Alle Angebote in der Übersicht:
Angebote vergleichen

Sie sind bereits Abonnent?
Hier einloggen

Zur Startseite