(pm) Ist der vom Vermieter geplante Austausch der Fenster im Haus eine Modernisierung oder eine Instandsetzung? Der Unterschied ist nach Angaben des Deutschen Mieterbundes Esslingen-Göppingen wichtig: die Instandsetzung zahle nämlich der Vermieter, die Modernisierung dagegen der Mieter, denn sie ziehe in der Regel eine Mieterhöhung nach sich. Sind die Fenster alt, morsch, wasser- und winddurchlässig, sei der Austausch eine Instandsetzung, also letztlich eine Reparatur. Der Vermieter müsse tätig werden, er dürfe die Miete nicht erhöhen. Anders, wenn intakte Fenster gegen Schallschutzfenster oder doppelt oder dreifach verglaste Fenster ausgetauscht werden. Dann liege eine Wohnwertverbesserung oder eine Energiesparmaßnahme vor und damit eine Modernisierung. Hier entscheide der Vermieter, ob und wann die Fenster erneuert werden. Er sei berechtigt, elf Prozent der Kosten der Modernisierung, also des Fensteraustauschs, auf die bisherige Jahresmiete aufzuschlagen.
Wirtschaft regional: Der Maschinenbauer entwickelt ein Verfahren, mit dem Wasserstoff deutlich effizienter und kostengünstiger hergestellt werden kann. Darüber informierte sich am Dienstag Baden-Württembergs Wirtschaftsminsterin Nicole Hoffmeister-Kraut.