NTZ+ Wirtschaft

Mietzahlung ist am Monatsanfang fällig

(pm) Der Mieter muss die vereinbarte Miete einschließlich der Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen nach Angaben des Deutschen Mieterbunds Esslingen-Göppingen im Voraus zahlen. Nach dem Gesetz werde die Miete mit Beginn der Mietzeit fällig. Das bedeute, sie muss jeweils zu Beginn des Monats gezahlt werden, spätestens am dritten Werktag des Monats. Dagegen könne im Mietvertrag nicht vorgegeben werden, dass die erste Miete schon Monate vorher, zum Beispiel bei Unterschrift unter den Mietvertrag, zu zahlen ist.

Für die Rechtzeitigkeit der Mietzahlung reiche es aus, dass der Mieter bis zum ...

NTZ+

Zugang wählen und weiterlesen:
Alle Angebote jederzeit kündbar!

Digital Basis

  • Alle Artikel auf NTZ.de lesen
  • Monatlich kündbar
  • Mit PayPal bezahlen

10,90 €
monatlich

Digital Voll mit E-Paper

  • Alle Artikel auf NTZ.de lesen
  • Jeden Tag (Mo.-Sa.) die digitale Zeitung als E-Paper inklusive Zeitungsarchiv
  • Vorabend Ausgabe als E-Paper
  • Sport am Wochenende
  • Monatlich kündbar
  • Mit Paypal bezahlen

ab 4,99 €*
monatlich

*Im ersten Monat 4,99 €, 3 weitere Monate für 9,90 € mtl., danach 26,50 € mtl.

Digital Tagespass für 24 Std.

  • Alle Artikel auf NTZ.de lesen
  • Zugang zum E-Paper inklusive Zeitungsarchiv
  • Mit PayPal bezahlen

2,20 €
einmalig

Alle Angebote in der Übersicht:
Angebote vergleichen

Sie sind bereits Abonnent?
Hier einloggen

Zur Startseite