(pm) Der Mieter muss die vereinbarte Miete einschließlich der Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen nach Angaben des Deutschen Mieterbunds Esslingen-Göppingen im Voraus zahlen. Nach dem Gesetz werde die Miete mit Beginn der Mietzeit fällig. Das bedeute, sie muss jeweils zu Beginn des Monats gezahlt werden, spätestens am dritten Werktag des Monats. Dagegen könne im Mietvertrag nicht vorgegeben werden, dass die erste Miete schon Monate vorher, zum Beispiel bei Unterschrift unter den Mietvertrag, zu zahlen ist.
Für die Rechtzeitigkeit der Mietzahlung reiche es aus, dass der Mieter bis zum ...
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NTZ+ Nürtingen | 18.04.2024 - 05:00
Frühjahrsempfang der IHK Esslingen-Nürtingen: Wie die Bürokratie im Land weniger werden soll
Beim Empfang der Kammer in der Nürtinger Stadthalle K3N stellte Dieter Salomon die Arbeit des Normenkontrollrats Baden-Württemberg vor. Warum er findet, dass die Zeit für Bürokratieabbau jetzt günstig sei.