(pm) Mieter müssen einen stark überhöhten Wasserverbrauch im Abrechnungsjahr nicht zahlen. Darauf weist der Deutsche Mieterbund Esslingen-Göppingen hin. Der Vermieter dürfe die hieraus resultierenden hohen Wasserkosten nicht einfach als Betriebskosten nach der Wohnfläche auf alle Mieter des Hauses verteilen. Im Zweifel müsse der Vermieter der Abrechnung den Wasserverbrauch des Vorjahres zugrunde legen.
Der Mieterbund verweist auf ein Urteil des Amtsgerichts Hannover. Demnach rechnete der Vermieter für das Jahr 2015 Wasser- und Abwasserkosten in Höhe von 6258 Euro ab. 2014 hatten die Kosten bei ...
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