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Meldepflicht ans Transparenzregister

Zum 1. August wurde das Geldwäschegesetz geändert. Die Neuerungen haben erhebliche Auswirkungen für alle Gesellschaften, darauf weist die Notarkammer Baden-Württemberg hin. „Wer jetzt nicht handelt und sich im Transparenzregister eintragen lässt, dem drohen in Kürze hohe Bußgelder“, warnt Geschäftsführer Felix Ungerer.

Das Transparenzregister wurde 2017 aufgrund einer EU-Richtlinie eingeführt. Es ...

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