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Mängel gleich anzeigen

(pm) Treten während der Mietzeit Mängel in oder an der Wohnung auf, muss der Vermieter sofort informiert werden, am besten schriftlich. Darauf weist der Deutsche Mieterbund Esslingen-Göppingen hin. Die Mängelanzeige sei Voraussetzung dafür, dass der Mieter seine Ansprüche auf Reparatur, Mängelbeseitigung oder Mietminderung durchsetzen kann. Sie sei auch erforderlich, um sich vor späteren ...

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