NTZ+ Wirtschaft

Kurzarbeit und Steuer

(pm) Momentan nutzen viele Unternehmen Kurzarbeit für ihre Beschäftigten. Der Bund der Steuerzahler erklärt, warum Arbeitnehmer dabei etwas Geld beiseitelegen sollten und was es sonst zu beachten gibt. Das Kurzarbeitergeld selbst bleibe einkommensteuerfrei. Die Leistung falle aber unter den Progressionsvorbehalt. Das bedeute, dass am Ende des Jahres die Leistung zum übrigen Einkommen addiert und für die Berechnung des Steuersatzes herangezogen werde. „Die Leistung erhöht also den Steuersatz, der auf das übrige nicht steuerfreie Einkommen anfällt“, so der Steuerzahlerbund. Als Folge könne ...

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