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Grundsteuer zurück

(pm) Eigentümer von Wohnungen, Häusern und Gewerberäumen können sich bei Leerstand oder ausbleibenden Mietzahlungen einen Teil der für 2011 gezahlten Grundsteuer zurückholen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg hin. Ist die im Jahr 2011 erzielte Jahresrohmiete geringer als die Hälfte der ortsüblich erzielbaren Jahresrohmiete bei vergleichbaren Objekten, werden demnach 25 ...

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