(pm) Ist der Garten mitvermietet, dürfen Mieter ihn so nutzen, wie sie wollen. Sie können nach Angaben des Deutschen Mieterbundes Esslingen-Göppingen ein Gemüsebeet oder einen Komposthaufen anlegen, Gartenzwerge, Planschbecken, Hundehütten, Sandkasten oder Schaukel aufstellen, Blumen oder Sträucher pflanzen. Zumindest bei Einfamilienhäusern gelte der Garten immer als mitvermietet, es sei denn, im ...
Oberensingen | 11.07.2025 - 05:00
Wie sich die Nürtinger Firma Hofer nach der Insolvenz neu ausrichten will
Wirtschaft regional: Der Autozulieferer war in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Nun stimmten die Gläubiger einem Verkauf an die Familie Hofer zu. Das Unternehmen will sich künftig schlanker aufstellen. Was das für den Standort Nürtingen bedeutet.