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Firmenwagen und Steuer

(pm) Leisten Arbeitnehmer Zuzahlungen zur Anschaffung eines Firmenwagens, zum Beispiel um einen größeren Wagen oder eine bessere Ausstattung zu erhalten, können diese als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Darauf weist der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg hin. Allerdings dürfen die Zuzahlungen nicht in einer Summe im Jahr der Anschaffung abgesetzt ...

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