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Entschädigungen online beantragen

Regierungspräsidien übernehmen die Zuständigkeit

(pm). Die Regierungspräsidien in Baden-Württemberg haben im Zuge der Corona-Pandemie die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Entschädigungsanträgen nach dem Infektionsschutzgesetz übernommen. Anträge können ab sofort über das ländergemeinsame Online-Portal www.ifsg-online.de eingereicht werden. Betroffene finden dort weitere Informationen sowie die genauen Anspruchsvoraussetzungen. Die Zuständigkeit wurde rückwirkend zum 1. Februar von den Gesundheitsämtern auf die Regierungspräsidien übertragen, um diese zu entlasten.

Im nächsten Schritt wird nun ...

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