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Doppelter Haushalt

(pm) Wer aus beruflichen Gründen einen doppelten Haushalt führt, kann die Kosten für die Einrichtungsgegenstände in voller Höhe von der Steuer absetzen. Der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund in Zizishausen, Jürgen Lindenschmid, verweist diesbezüglich auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs. Die Richter hätten entschieden, dass sich die betragsmäßige Beschränkung des Abzugs der Unterkunftskosten nur auf die unmittelbaren Aufwendungen für die Unterkunft wie Miete und Betriebskosten bezieht, nicht auf die Kosten für die Einrichtungsgegenstände und Hausrat. ...

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