NTZ+ Wirtschaft

Diensträder und Steuer

Arbeitnehmer, die zusätzlich zum Arbeitslohn ein Dienstrad erhalten, brauchen die Überlassung für die private Nutzung nicht zu versteuern, informiert der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Das Dienstrad muss hierbei als Extra zum Gehalt überlassen werden. Auch E-Bikes fallen unter diese Regelung. Ausgenommen sind Fahrräder, deren Motor eine Geschwindigkeit von über 25 Kilometer pro Stunde unterstützt und die damit versicherungspflichtig sind. Diese gelten als Fahrzeuge und unterliegen der Versteuerung von E-Fahrzeugen.

In der Praxis sei die Überlassung des Dienstrades zusätzlich zum ...

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