Wirtschaft
Die Abgeltungssteuer wirft
(ksk) Für mindestens 2,6 Millionen Bundesbürger wird es vom 1. Januar 2009 an ernst, denn dann meldet sich der Fiskus: Wenn mit der neuen Abgeltungssteuer die Steuerpflicht für Einkünfte aus Kapitalvermögen greift, müssen viele Geldanleger höhere Abschläge auf Zinsen, Dividenden und Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanlagen in Kauf nehmen.
Die neue Abgeltungssteuer beträgt 25 Prozent und betrifft alle Einnahmen aus Kapitalanlagen, die nach dem 31. Dezember 2008 dem Geldanleger zufließen. Hinzu kommen noch der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Welche Folgen das neue Gesetz für die Anleger haben wird und wie sich steuerliche Nachteile vermeiden lassen, zeigte die Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen in ihrer Reihe FinanzForum auf. Professor Dr. Christoph Spengel vom Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Universität Mannheim erläuterte, was rund um die Abgeltungssteuer zu beachten ist. Der Referent beschrieb die Merkmale der Abgeltungssteuer und wies auf die Konsequenzen bei der Besteuerung von Kapitalanlagen hin. Wenn Geldanleger beispielsweise bisher ein Wertpapier erst nach einem Jahr veräußerten, mussten sie keine Steuern bezahlen. Künftig drohen hier Einbußen, weil diese sogenannte Spekulationsfrist ersatzlos gestrichen wird.