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Beschäftigungspflicht

(pm) Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Zur Prüfung der Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr 2019 müssen diese Arbeitgeber bis spätestens 31. März der Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Darauf weist die Arbeitsagentur hin. Diese Frist könne nicht verlängert werden. Am schnellsten gehe die Anzeige elektronisch. Nähere Informationen gibt es unter Telefon (0 71 61) 97 70-3 33 für Arbeitgeber aus dem Landkreis Esslingen.

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