(pm) Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Zur Prüfung der Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr 2019 müssen diese Arbeitgeber bis spätestens 31. März der Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Darauf weist die Arbeitsagentur hin. Diese Frist könne nicht verlängert werden. Am schnellsten gehe die Anzeige elektronisch. Nähere Informationen gibt es unter Telefon (0 71 61) 97 70-3 33 für Arbeitgeber aus dem Landkreis Esslingen.
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NTZ+ Landkreis Esslingen | 23.03.2024 - 05:00
Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen wächst auch in schwieriger Zeit
Der Vorstand spricht bei der Vorstellung der Bilanz von einem guten Geschäftsjahr. Weitere Themen waren die zunehmende Kooperation mit der Volksbank bei Automaten-Standorten, eine höhere Frauenquote in Führungspositionen und was die Bank gegen die Sprengung von Geldautomaten unternimmt.