(pm) Studierende können Unterkunftskosten und Verpflegungsmehraufwendungen eines Auslandssemesters als vorab entstandene Werbungskosten geltend machen, wenn sie bereits eine Erstausbildung abgeschlossen haben. Dies berichtet der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund in Zizishausen, Jürgen Lindenschmid. Er verweist auf ein entsprechendes Urteil des Bundesfinanzhofs.
Oberensingen | 11.07.2025 - 05:00
Wie sich die Nürtinger Firma Hofer nach der Insolvenz neu ausrichten will
Wirtschaft regional: Der Autozulieferer war in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Nun stimmten die Gläubiger einem Verkauf an die Familie Hofer zu. Das Unternehmen will sich künftig schlanker aufstellen. Was das für den Standort Nürtingen bedeutet.