Täter leidet an einer Persönlichkeitsstörung – Gericht geht nicht davon aus, dass das Opfer den Täter zuerst angegriffen hat
WERNAU. Ein 74-jähriger Rentner ist wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Schwurgericht am Stuttgarter Landgericht stellte gestern fest, dass der 74-Jährige in Wernau einen 86-jährigen mit einem Boxhieb zu Boden warf und das Opfer an den Folgen starb (wir berichteten).
Der Vorfall ereignete sich im Dezember 2013. Dem 86-jährigen Rentner passte nicht, dass der 74-Jährige sein Fahrzeug vor einer Wernauer Apotheke schief einparkte und stellte ihn zur Rede. Immer wieder war der Rentner Passanten aufgefallen, weil er andere lautstark wegen ihres Fehlverhaltens belehrte. Diesmal jedoch endete seine Belehrung mit dem Tod. Der 74-Jährige gab in dem Parkstreit nicht klein bei und versetzte dem Provokateur einen Faustschlag auf die Brust.