Wendlingen
Zwölf Monate auf Bewährung für tödlichen Boxhieb
Täter leidet an einer Persönlichkeitsstörung – Gericht geht nicht davon aus, dass das Opfer den Täter zuerst angegriffen hat
WERNAU. Ein 74-jähriger Rentner ist wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Schwurgericht am Stuttgarter Landgericht stellte gestern fest, dass der 74-Jährige in Wernau einen 86-jährigen mit einem Boxhieb zu Boden warf und das Opfer an den Folgen starb (wir berichteten).
Der Vorfall ereignete sich im Dezember 2013. Dem 86-jährigen Rentner ...