Bebauungsplan neu aufgestellt – Kirchennutzung ausgeschlossen
Da der Bebauungsplan nach Paragraf 13a im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden kann, muss der Plan lediglich einmal für die Öffentlichkeit ausgelegt werden. Kirchliche Nutzungen wurden im Plangebiet ausgeschlossen.
WENDLINGEN. Weil sich in absehbarer Zeit im Plangebiet einige Veränderungen ergeben, ist die Stadt Wendlingen gefordert, den einfachen Bebauungsplan, der noch aus dem Jahr 1950 stammt mit der Ortsbausatzung von 1957, zu ändern. Mit dem neuen städtebaulichen Konzept wurde das Büro Baldauf beauftragt. Ein Schallgutachten zur benachbarten Eisenbahnstrecke sowie die artenschutzrechtliche Prüfung sind in die Festsetzungen des Bebauungsplans „Zwischen den Ortslagen Wendlingen und Unterboihingen“, Bereich zwischen Uracher- und Lichtensteinstraße, eingeflossen. Der Gemeinderat folgte dem Beschlussantrag der Verwaltung mit Aufstellungsbeschluss und der öffentlichen Auslegung mit Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange einstimmig.